Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

  • Über uns
    • Stabsstelle
    • Ombudsstelle
    • Diözesane Kommission
  • Basisinformation
    • Was ist Gewalt und sexueller Missbrauch?
    • Im Verdachtsfall
    • Meldepflicht
    • Rahmenordnung
  • Hilfe- und Beratungsstellen
    • Beratungsstellen
    • Hilfe bei sexualisierten Anrufen
    • Belästigungsfreies Zusammenarbeiten
  • Institutionelles Schutzkonzept
  • Links und Behelfe
    • Angebote der Diözese
      • Online-Beratung
      • Workshops für Kinder- und Jugendliche
      • Angebote für Erwachsene
    • Links
    • Behelfe
  • Aktuelle Termine
  • E-Mail
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • E-Mail
Hauptmenü ein-/ausblenden
Hauptmenü:
  • Über uns
    • Stabsstelle
    • Ombudsstelle
    • Diözesane Kommission
  • Basisinformation
    • Was ist Gewalt und sexueller Missbrauch?
    • Im Verdachtsfall
    • Meldepflicht
    • Rahmenordnung
  • Hilfe- und Beratungsstellen
    • Beratungsstellen
    • Hilfe bei sexualisierten Anrufen
    • Belästigungsfreies Zusammenarbeiten
  • Institutionelles Schutzkonzept
  • Links und Behelfe
    • Angebote der Diözese
      • Online-Beratung
      • Workshops für Kinder- und Jugendliche
      • Angebote für Erwachsene
    • Links
    • Behelfe
  • Aktuelle Termine

Inhalt:

Diözesane Kommission

Aufgabe der Kommission ist es, zu den ihr von der Ombudsstelle oder vom Diözesanbischof vorgelegten Fällen von möglichen Gewalthandlungen und/oder sexuellem Missbrauch die Erhebungen durchzuführen, die zu einer möglichen umfassenden und objektiven Beurteilung des Sachverhalts seitens der Kirche notwendig sind. In einem nächsten Schritt gibt sie eine abschließende Beurteilung mit einer Empfehlung zur weiteren Vorgangsweise im Hinblick auf den/die Täter*in. Sie erarbeitet dabei geeignete kirchenrechtliche bzw. disziplinäre Maßnahmen und schlägt diese dem zuständigen Ordinarius (Diözesanbischof, Generalvikar, höherer Oberer) vor.


nach oben springen
Diözese Graz-Seckau

„Gewalt macht den Menschen zur Sache.“
Simone Weil

Stabsstelle Prävention Missbrauch und Gewalt, Diözese Graz-Seckau
Bischofplatz 4, 8010 Graz

  • Impressum
  • Datenschutz
  Anmelden
nach oben springen