Seitenbereiche:
  • zum Inhalt [Alt+0]
  • zum Hauptmenü [Alt+1]

  • Aktuelles
  • Über uns
    • Geschichte
    • Historischer Überblick
    • Leitbild
    • Organigramm
  • Leitung
    • Präsidium
    • Generalsekretariat
    • Geistliche Assistenten
    • KA Konferenz
  • Gesellschaftspolitik
    • Josef-Platzer-Fonds
  • Für Mitarbeitende
  • E-Mail
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • A: Schriftgröße: normal
  • A: Schriftgröße: groß
  • A: Schriftgröße: sehr groß
  • A: Standardfarben
  • A: Gelb auf Schwarz
  • A: Schwarz auf Gelb
  • A: Weiss auf Blau
  • A: Blau auf Weiss
  • E-Mail
Hauptmenü ein-/ausblenden
Hauptmenü:
  • Aktuelles
  • Über uns
    • Geschichte
    • Historischer Überblick
    • Leitbild
    • Organigramm
  • Leitung
    • Präsidium
    • Generalsekretariat
    • Geistliche Assistenten
    • KA Konferenz
  • Gesellschaftspolitik
    • Josef-Platzer-Fonds
  • Für Mitarbeitende

Inhalt:

Mitglieder und Aufgaben der KA-Konferenz

Die KA-Konferenz umfasst neben den Mitgliedern des KA-Präsidiums Vertreter:innen aus allen Teilorganisationen (ehrenamtliche Vorsitzende, hauptamtlich Verantwortliche, geistliche Assistent:innen) und weitere Mitglieder laut Statut.

Darüber hinaus können Vertreter:innen von Projekten, Initiativen und Einrichtungen sowie einzelne Persönlichkeiten, die für die Arbeit der Katholischen Aktion wichtig sind, als beratende Mitglieder kooptiert werden.

 

Die KA-Konferenz befasst sich mit folgenden Aufgaben:

  • Erarbeitung der inhaltlichen Grundlinien der Katholischen Aktion
  • Mittragen der pastoralen Zielsetzungen der Diözese und Mitwirken bei deren Umsetzung
  • Arbeit an aktuellen Themen
  • Wahl des Präsidiums, der Delegierten zum Diözesanrat und anderer Vertreter:innen der KA
  • Beschluss über die Geschäftsordnung
  • Genehmigung der KA-Statuten und deren Teilorganisationen (Bedarf der Zustimmung des Bischofs)
  • Beschluss zur Errichtung einer neuen Teilorganisation (Bedarf der Zustimmung des Bischofs)
  • Der Bischof kann eine Teilorganisation nach Anhörung der KA-Konferenz auflösen.

nach oben springen
Diözese Graz-Seckau

Katholische Aktion

Bischofplatz 4
8010 Graz
+43 (316) 8041-126
ka@graz-seckau.at
 
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
  • Impressum
  • Datenschutz
  Anmelden
nach oben springen